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Meine Nachbarschaft: Wildunger Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2

01.07.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder

19.02.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5136 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 29.12.2023 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße 1. auf Höhe der Hausnummer 61 in westlicher Richtung durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z. B von der Adalbertstraße/Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 2. auf Höhe der Hausnummer 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 3. vor der Krabbelstube Moses/Musikzentrum (Hausnummer 32 bis 34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz; 4. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen; 5. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnummer 32 bis 34 installiert werden kann, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird; 6. die Stadtpolizei beauftragt werden kann, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und darüber dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht, diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen (136) mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrszeichen (136) vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1091 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten

22.01.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 791/2 vom 19.11.2023 Betreff: Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bereich zwischen Kindergarten und Spielplatz in der Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße attraktiver gestaltet, die Aufenthaltsqualität verbessert und damit eine diverse Nutzung durch vielfältigere Bevölkerungsgruppen unterstützt werden kann. Es soll u. a. geprüft werden, 1. ob eine Entsiegelung der Fläche des "kleinen Rondells" direkt gegenüber des Eingangs zum Kindergarten möglich ist und hier beispielsweise ein - durch die Nachbarschaft betriebener - Stadtgarten entstehen kann; 2. falls dies nicht geht, ggf. Hochbeete aufgestellt und bepflanzt werden können; 3. neben Sitzgelegenheiten ggf. auch Tische oder Ähnliches installiert werden können; 4. inwiefern eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Magistrat erwartet werden kann; 5. wie auch die Bereiche zwischen den Bäumen so (baulich/gestalterisch) einbezogen werden können, dass diese weniger als Toilettenersatz genutzt werden; 6. ob die Möglichkeit besteht, eine Toilette in der Grünfläche oder in der nahen Umgebung zu installieren; 7. ob die Möglichkeit besteht, ggf. durch Überdachung die Sitzgelegenheiten vor Taubenkot zu schützen. Begründung: Nachdem im Sommer dieses Jahres die Bänke im oben genannten "kleinen Rondell" entfernt und - trotz Beschluss des Ortsbeirats - noch nicht wieder installiert wurden, ist der Platz aktuell kaum nutzbar. Es soll geprüft werden, ob der Platz so umgestaltet werden kann, dass eine attraktive gemeinschaftliche Nutzung möglich wird. Hier kann z. B. auch der Kindergarten angefragt werden, ob er bspw. im Rahmen eines Nachbarschaftsgartens oder auch einiger Hochbeete gemeinsam mit den Kindern einen Teil der Bepflanzung und Pflege übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11

22.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 30.11.2023 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 entgegen der Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494, vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einige Ortsbeiräte überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die Kita kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln nutzen, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird diese Anregung unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke diese erneut entfernt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 616 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom LkwVerkehr

17.11.2023 · Aktualisiert: 28.02.2024

Antrag vom 17.11.2023, OF 796/2 Betreff: Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom Lkw-Verkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um im Bereich Wildunger Str./ Falkstr. den LKW-Verkehr mitten im Wohngebiet auf LKWs, welche die sich dort befindenden Geschäfte beliefern, zu begrenzen. Begründung: Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern In den letzten Jahren ist der LKW-Verkehr rund um die Wildunger Str./ Falkstr.stark gestiegen, obwohl es sich primär um ein Wohngebiet handelt. Dabei handelt sich häufig um LKWs, die z.B. Geschäfte der Leipziger Str. beliefern, aber, um die Ampelschaltungen auf dem Weg zur Leipziger Str. zu vermeiden, vorzugsweise über die Wildunger Str./ Falkstr. fahren. Hierdurch werden die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm und Verkehrsemissionen belastet, häufig schon in den frühen Morgenstunden. Diese Belastung sollte durch eine geschicktere Verkehrsführung vermieden werden, so dass die LKWs nicht den Weg durchs Wohngebiet wählen. Mit Blick auf die Gesundheit der dort wohnenden Anwohnerinnen und Anwohner und das Bedürfnis nach Ruhe im Wohngebiet bittet der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie das Wohngebiet vom LKW-Verkehr entlastet werden kann (bzw. auf LKWs begrenzt wird, welche die dort vorhandenen Geschäfte beliefern). Anlage: Fotos Wildungerstr./ Falkstr. (die Fotografin ist der Antragstellerin namentlich bekannt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken

18.09.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 653/2 vom 03.04.2023 Betreff: Sicherheit an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken Der Magistrat wird gebeten, mehr polizeiliche Kontrollen rund um die Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße durchzuführen und kurzfristig einen Lagebericht zur aktuellen Situation insbesondere in Rücksprache mit dem Schutzmann vor Ort in Bockenheim, dem sich dort befindlichen Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V., dem Grünflächenamt, dem Jugendzentrum Lichtblick und dem Stadtteilbüro zu erstellen und an den Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße kristallisiert sich laut Mitteilung des Grünflächenamts in der vom Ortsvorsteher am 27. März 2023 weitergeleiteten E-Mail als Umschlageplatz für diverse Rauschmittel. Es besteht ein Informationsbedürfnis des Ortsbeirats als Grundlage für weitere Maßnahmen, wobei zur Feststellung der Situation der Schutzmann vor Ort, das Grünflächenamt, der angrenzende Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V. an der Leipziger Straße 13A und der angrenzende Kindergarten einbezogen werden sollten. Auch der Schutzmann vor Ort in Bockenheim, mit dem ein Mitglied des Ortsbeirates am 3. April 2023 telefonierte, hält es für sinnvoll, die Situation vor Ort erst aufzuklären, bevor ggf. weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Sache ist aufgrund des angrenzenden Wohngebiets eilig. Der Magistrat wird gebeten, diesen Bericht mit Priorität erstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 121 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen

18.09.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 entstanden aus Vorlage: OF 740/2 vom 08.09.2023 Betreff: Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen Vorgang: OM 4493/23 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, die aktuell demontierten Bänke vor der Kindertagesstätte in oben genanntem Hinterhof umgehend wieder aufzustellen. Zudem soll der Ortsbeirat darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie es letztlich zu der Entscheidung kam, die Bänke zu demontieren, ohne (wie in der E-Mail vom 27.03.20 23 vorausgesetzt) die Zustimmung des Ortsbeirats abzuwarten. Begründung: In einer E-Mail einer Mitarbeiterin des Grünflächenamtes, die den Mitgliedern des Ortsbeirats 2 am 27.03.23 durch den Ortsvorsteher weitergeleitet wurde, wird davon berichtet, dass sich Anwohnende der o. g. Grünanlage bei der Polizei vermehrt beschwert und um mehr Kontrollen gebeten hätten, da sich "ein Umschlagplatz für diverse Rauschmittel" herauskristallisiere. Das Grünflächenamt schlug als kurzfristige Maßnahme vor, die dort befindlichen Bankstandorte (drei Stück) zu entfernen, bat jedoch ausdrücklich um Freigabe durch den Ortsbeirat. Im darauf folgenden E-Mailverkehr sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fraktionen gegen eine Demontage aus. Auch die Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493, fordert zunächst einen Lagebericht sowie den Einbezug der angrenzenden Einrichtungen. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Kindertagesstätte (Spielraum im Stadtteil) kann zudem berichtet werden, dass diese zwar eine vermehrte Nutzung der anliegenden Plätze bemerkt, jedoch keinerlei Bedrohung erlebt habe oder entsprechenden Handlungsbedarf sähen. Zudem erscheint die Maßnahme nicht zielführend, zumal die Menschen, die nun keine Bänke mehr vorfinden, die dahinter befindlichen Steine als Sitzgelegenheit nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Investitionen in die Verbesserung der baulichen Sicherheitsinfrastruktur im Ortsbezirk 2

08.04.2023 · Aktualisiert: 31.08.2023

Antrag vom 08.04.2023, OF 668/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Investitionen in die Verbesserung der baulichen Sicherheitsinfrastruktur im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bauliche Sicherheitsinfrastruktur an neuralgischen Punkten im Ortsbezirk 2 nachhaltig zu verbessern und so das Sicherheitsgefühl von Anwohnern zu verstärken. Dabei handelt es sich im ersten Schritt um folgende Bereiche: - Westend-Platz und angrenzende Straßenecken - Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße Gemeinsam mit der Polizei und dem Grünflächenamt ist zu prüfen, wo sich Sicherheitskameras und zusätzliche Beleuchtung mit Bewegungsmeldern anbringen lassen und wo Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern schon Abhilfe schaffen könnte. Begründung: Seit dem ersten Corona-Jahr 2020 gibt es wiederholte Klagen von Anwohnern im Südlichen Westend, die sich v.a. in den warmen Monaten durch die vom Bahnhofsviertel überschwappende Drogenkriminalität in ihrem wahrgenommenen Sicherheitsgefühl beeinträchtigt fühlen (siehe diverse Anträge zum Thema). In diversen Ortsterminen erwähnten Vertreter der Polizei auch bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur, wie. z.B. Beleuchtung mit Bewegungsmeldern und Sicherheitskameras an neuralgischen Punkten als vielversprechende Präventionsmaßnahmen. In jüngster Zeit hat sich auch die Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße als Umschlagplatz für diverse Rauschmittel herausgestellt (s. Mitteilung des Grünflächenamts in der vom Ortsvorsteher am 27. März 2023 weitergeleiteten Email) Da die Polizei laut Aussage der zuständigen Stadträtin Annette Rinn bei ihrer Vorstellung im Ortsbeirat am 23.01.2023 so überlastet ist, dass keine regelmäßigen Streifen gewährleistet werden können, könnte ein Ausbau der Sicherheitsinfrastruktur gezielt für Prävention und personelle Entlastung sorgen. Für 2023 würde hierfür ein Budget von 30.000,- Euro angesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 668/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sammelbehälter für Sandspielzeug

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 26.01.2023 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Magistrat wird gebeten, Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz - Landgrafenstraße - Von-Bernus-Park - Kaufunfger Straße Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Bürgerinnen und Bürgern. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1031 Aktenzeichen: 67-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen

12.09.2022 · Aktualisiert: 09.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 415/2 vom 19.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Zebrastreifen, die aufgrund einer Bautätigkeit auf der Leipziger Straße von 2020 bis 2021 eingerichtet waren, dauerhaft an den jeweiligen oder anderen geeigneten Stellen in dem Bereich der Leipziger Straße zwischen dem Gebäude des ehemaligen Kaufhofes und der Ecke zur Landgrafenstraße eingerichtet werden können. Namentlich geht es um einzurichtende Zebrastreifen über die Leipziger Straße 1. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 30 (Reformhaus) und Nr. 25 (Handyladen der Telekom) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie 2. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 48 (Frankfurter Volksbank) und Nr. 41 (DM-Drogerie) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Straße Am Weingarten . Begründung: Die zwischenzeitlich eingerichteten Zebrastreifen kamen an den genannten Stellen gut bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zumal durch den hohen Rad- und Autoverkehr auch in diesem Bereich der Leipziger Straße der Bedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger an sicheren Querungsmöglichkeiten hoch ist. An ähnlichen Stellen der Leipziger Straße gibt es zurecht Zebrastreifen, sodass an dieser vergleichsweise engen und hochfrequentieren Passage der Leipziger Straße entsprechender Handlungsbedarf besteht. Bei dem letztgenannten Standort ist gewiss die gegenwärtige Bautätigkeit am Gebäude der Frankfurter Volksbank beachtlich und vor Umsetzung abzuwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4501 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße

12.09.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2734 entstanden aus Vorlage: OF 416/2 vom 19.06.2022 Betreff: Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Leipziger Straße zwischen Höhe der Ecke zur Straße Am Weingarten und der Höhe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer an geeigneter Stelle zu installieren. Begründung: Durch den hohen Publikumsverkehr besteht auf der Leipziger Straße der Bedarf einer sehr hohen Dichte an Mülleimern. An der beschriebenen Stelle Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße wurde ein Mülleimer entfernt, der dort benötigt wird. Auf der beschriebenen Strecke zwischen Am Weingarten und Landgrafenstraße sind aus Sicht des Ortsbeirats zu wenig Mülleimer gesetzt, was jeweils auch Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils anmerkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2681 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

14.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landgrafenstraße

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 27.08.2021 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11 bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr, zu ändern und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße von Großer Seestraße bis Leipziger Straße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens circa 08:00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt Alnatura beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten, Landgrafenstraße 22, und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken, während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in unzumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsehbar. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Von Fahrradfahrern könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten Spielraum im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts

27.08.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungen sicherer gestalten

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 463 entstanden aus Vorlage: OF 83/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kreuzungen sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen - Landgrafenstraße (vor Hausnummer 45)/Große Seestraße und - Kurfürstenplatz/Große Seestraße (vor Hausnummer 20) durch entsprechendes Abmarkieren und das Aufstellen von Fahrradbügeln zu unterbinden. Begründung: An den genannten Straßenabschnitten wird in der Regel verbotswidrig geparkt. Dadurch entfallen die nötigen Sichtachsen für zu Fuß Gehende. Darüber hinaus haben Menschen, die auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, keinen Platz, um die Straße an dieser Stelle überhaupt zu überqueren. Gleiches gilt für Bürgerinnen bzw. Bürger mit Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschutz auf Spielplätzen

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 62/2 vom 01.06.2021 Betreff: Sonnenschutz auf Spielplätzen Vorgang: V704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 585, - "Bei Bedarf können diese Sonnenschirme oder Sonnensegel für voll besonnte und aufgeheizte Sandspielbereiche vom Ortsbeirat angefordert werden." - die zuständigen Ämter damit zu betrauen, noch in diesem Sommer auf folgenden Spielplätzen im jeweiligen Sandspielbereich wetterfesten, dauerhaften Sonnenschutz zu installieren (Sonnensegel, Sonnenschirme): 1. Spielplatz Landgrafenstraße; 2. "Eulenspielplatz" (Hinterhof Friesengasse). Begründung: Spielplätze sind im Sommer für Kinder nicht benutzbar, wenn diese der prallen Sonne ausgesetzt sind. Auch Begleitpersonen brauchen beschattete Sitzgelegenheiten. Der Spielplatz Landgrafenstraße wird zudem vormittags von einer Kita fast täglich als Ersatz für den fehlenden Außenbereich genutzt. Die Erzieherinnen bzw. Erzieher beklagen den fehlenden wetterfesten Sonnenschutz bereits seit einiger Zeit und haben sich diesbezüglich auch schon (bisher erfolglos) an das zuständige Grünflächenamt gewendet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1610 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Standorte für Lastenräder

22.02.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7245 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 15.02.2021 Betreff: Standorte für Lastenräder 1. Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen gemäß dem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem REWE-Markt; - Bockenheimer Warte; - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura; - Schloßstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz); - Leonardo-da-Vinci-Allee 8, beim Tegut. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021: Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2206 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung und Sitzbank

22.02.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 1306/2 vom 20.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden wird; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstraße/Einmündung Leipziger Straße und Am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Straße/ Ecke Landgrafenstraße vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1207

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landgrafenstraße begrünen

20.01.2020 · Aktualisiert: 19.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5613 entstanden aus Vorlage: OF 990/2 vom 03.01.2020 Betreff: Landgrafenstraße begrünen Der Magistrat wird gebeten, für eine Begrünung der Landgrafenstraße zwischen Großer Seestraße und Leipziger Straße zu sorgen. Dafür sollen insbesondere 1. an mindestens sechs dafür geeigneten Stellen Bäume gepflanzt werden, wobei hierfür hinreichend große Pflanzkreise installiert werden, sodass das Wurzelwerk der Bäume auch genug Platz hat, und diese so gestaltet werden, dass die Bodenoberflächen (inklusive Straße/Gehsteig) sich in Richtung der Stämme trichterförmig leicht vertiefen (siehe Skizze); 2. an mindestens sechs weiteren Stellen, die sich für Bäume nicht eignen, kleinwüchsigere Bepflanzungen in Kübeln vorgenommen werden. Begründung: Eine Begrünung der Stadt ist unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung sowie der CO2-Bindung im Kampf gegen den Klimawandel ohnehin überall geboten. Hierfür sind bekanntlich Bäume das beste Mittel, da sie auch für großflächige Beschattung der sonst sich im Sommer stark aufheizenden Asphalt- und Betonflächen dienen. In der Landgrafenstraße fehlt im genannten Bereich zudem jede Begrünung. Baumpflanzungen würden diese Straße langfristig einladender gestalten und die Luftqualität verbessern. Bei der Pflanzung der Bäume ist jedoch auch darauf zu achten, dass diese nicht von vornherein im Wachstum beschränkt werden, wie die bedauernswerten Sommerlinden in der Großen Seestraße. Dazu muss dem Wurzelwerk direkt ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden, was auch gleichzeitig zu einer leichten Entsiegelung des Bodens beiträgt. Vertieft sich die Bodenoberfläche zudem in Richtung der Stämme, können diese Flächen auch als Puffer bei Starkregenereignissen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 764 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1888 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße

20.01.2020 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 989/2 vom 03.01.2020 Betreff: Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße Der Magistrat wird gebeten, für bessere Bedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße zwischen Kurfürstenplatz und Landgrafenstraße zu sorgen. Hierfür sollen insbesondere die Pflanzkreise, in denen die Linden stehen, 1. vergrößert werden und 2. so verändert werden, dass die Bodenfläche leicht trichterförmig auf die Stämme zugeht (siehe Skizze). Begründung: Die besagten Bäume machten auch im Sommer einen recht kläglichen Eindruck. Bei genauerem Hinsehen ist zu erkennen, dass das Wurzelwerk bereits das Gitter der Pflanzkreise nach oben drückt. Dies deutet darauf hin, dass die Bäume zu wenig Platz zum Wurzeln haben. Um dies zu beheben, muss ihnen mehr Platz verschafft werden. Zum anderen ist die Bodenoberfläche so beschaffen, dass Regenwasser nicht zu den Bäumen fließt, sondern eher auf den Gehsteig und dann in die Kanalisation. Somit haben die Bäume nicht genug Wasser, und gleichzeitig wird hier eine Möglichkeit verschenkt, die Bäume als Puffer bei Starkregenereignissen zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 763 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1989 Antrag vom 27.11.2020, OF 1254/2 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern

10.10.2019 · Aktualisiert: 07.11.2019

Antrag vom 10.10.2019, OF 942/2 Betreff: Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in Bockenheim eine digitale Parkraumerfassung zu installieren, mit der der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden soll. Der Parkraum, der erfasst werden soll, umfasst die Leipziger Straße, die Wildunger Straße, die Große Seestraße, die Falkstraße, den Weingarten, die Kurfürstenstraße und die Juliusstraße. Zur Erfassung sollen auf dem Boden Sensoren angebracht werden, die den Zustand des Parkplatzes - belegt oder frei - an eine Anwendung melden, die diese Informationen als Open Data zur Verfügung stellt. So können diese Informationen in Navigationssystemen verwendet werden und nach Bockenheim einfahrenden Autofahrern anzeigen, wie viele Parkplätze insgesamt belegt sind und in welchem Bereich noch die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Bockenheim soll dabei wegen des hohen Parkdrucks und der Situation der Einkaufsstraße als Pilotraum gelten, um herauszufinden, ob durch digitale Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr signifikant verringert werden kann. Begründung: Parkplatzsuchverkehr ist für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich technisch an bestehenden Systemen auf Supermarktplätzen. Sie sollen für Autofahrer eine Entscheidungshilfe sein, ob sie in ein Viertel oder in eine Straße zum Parkplatzsuchen überhaupt hineinfahren oder direkt Alternativen erwägen. Natürlich kann die Parkplatzanzeige nur eine Momentaufnahme sein, aber erfahrene Autofahrer wissen die Information, ob in einer Straße nur ein oder zehn Parkplätze frei sind, einzuschätzen. So arbeiten ja auch Parkleitsysteme. Es soll aus Kostengründen auf stationäre Anzeigen verzichtet werden und die Bereitstellung als Open Data ermöglicht es allen - kommerziell oder privat - entsprechende sinnvolle Anwendungen für Smartphones oder andere Endgeräte zu entwickeln. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 4 CDU, FDP und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und Abwesenheit 1 SPD

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Landgrafenstraße

19.08.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4960 entstanden aus Vorlage: OF 863/2 vom 02.08.2019 Betreff: Fahrradbügel in der Landgrafenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf die Betreiber des Supermarktes in der Landgrafenstraße 9 und des Buchladens in der Landgrafenstraße 11 zuzugehen, um gemeinsam die Situation der Fahrradständer im benannten Bereich zu verbessern. Eine Erneuerung, Vereinheitlichung und Erweiterung der bestehenden Fahrradständer soll hierbei das Ziel sein. Begründung: Zwar findet man an nämlichem Ort Möglichkeiten, ein Fahrrad anzuschließen, allerdings stellen sich diese als geordnetes Chaos dar (siehe Bild). Neben diverse Modelle fest installierter Fahrradbügel gesellte sich der Fahrradständer eines Buchladens. Auch sind die räumlichen Möglichkeiten alles andere als ausgeschöpft. Daher wird um eine Verbesserung der Situation gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2185 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen

19.08.2019 · Aktualisiert: 26.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 entstanden aus Vorlage: OF 840/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Veränderungen an der Verkehrssituation auf der Leipziger Straße vorzunehmen: Die Leipziger Straße wird von vielen Menschen zum Einkaufen genutzt, die überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Zu Haupteinkaufszeiten wie dem Samstag sind die relativ engen Bürgersteige kaum mehr in der Lage, diesen Verkehr aufzunehmen, sodass es zu schwierigen und mitunter im Zusammenhang mit dem Autoverkehr zu gefährlichen Situationen kommt. Um die Aufenthaltsqualität auf der Leipziger Straße zu erhöhen und das Einkaufen und Flanieren entspannter zu machen, soll man in die Leipziger Straße von der Bockenheimer Warte bis zur Kurfürstenstraße nicht mit dem Auto einbiegen können. Der Fahrradverkehr wird für diese Zeit zum Schrittverkehr aufgefordert. Um das umzusetzen, sollen Schranken oder temporäre Abweiser am Beginn der Leipziger Straße, an der Kreuzung zur Wildunger Straße/Landgrafenstraße und an der Einmündung Am Weingarten installiert sowie die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Weingarten aufgehoben werden. Diese Beschränkungen sollen samstags z. B. zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr gelten. Nach sechs Monaten sollen Rückmeldungen der Anwohner, der Besucher Bockenheims und des Einzelhandels eingeholt werden, um das Verkehrskonzept den Bedürfnissen anzupassen. Bei der Umsetzung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Eine Anfahrtsregelung für Anwohner soll geprüft werden. 2. Auf die Parkhäuser soll zusätzlich hingewiesen werden. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für diese Zeit die Bürgersteige als Sondernutzungsfläche den anliegenden Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden können. 4. Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrs auf den Nebenstraßen zu berichten und - soweit notwendig - weitere Maßnahmen vorzuschlagen. 5. Zusätzlich soll mittels einer wissenschaftlichen Begleitung die Umsatzentwicklung in der Straße und die Zufriedenheit der Bürger sowie der Gewerbetreibenden erfasst werden. 6. Die Ergebnisse sollen im Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Das Nebeneinander der Verkehrsträger stößt auf der Leipziger Straße an räumliche Grenzen. Dem zunehmenden Fußgängerverkehr soll Rechnung getragen werden. Da sich Verkehrsströme und Auswirkungen von Maßnahmen schlecht prognostizieren lassen, soll testweise die vorgeschlagene Begrenzung eingeführt werden, um dann auf Grundlage der Ergebnisse neue Verkehrskonzepte zu entwickeln. Ziel ist das Miteinander aller am Verkehr Beteiligten und die Steigerung der Attraktivität der Leipziger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2087 Antrag vom 27.05.2020, OF 1076/2 Auskunftsersuchen vom 27.05.2020, V 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Antrag vom 04.02.2021, OF 1312/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer

17.06.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 839/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mehr Fahrradabstellbügel auf der Leipziger Straße zu installieren. Dazu sollen auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Bockenheimer Warte und Wildunger Straße sowie zwischen der Wildunger Straße und der Straße Am Weingarten jeweils auf einem Pkw-Stellplatz Fahrradabstellplätze eingerichtet werden. Begründung: Die Leipziger Straße hat tagsüber deutlich zu wenig Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern brauchen ausreichend Parkmöglichkeiten, wo sie niemanden behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1981 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Clemensstraße

09.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

Antrag vom 09.11.2018, OF 690/2 Betreff: Clemensstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Befindet sich die Clemensstraße komplett in Privatbesitz? 2. Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer des privaten Teils der Clemensstraße hinsichtlich der öffentlichen Nutzung der Clemensstraße, des Platzes innerhalb des Gebäudecarrés, welches von der Clemensstraße durchzogen wird und im Hinblick auf den Durchgang von der Clemensstraße zur Wildunger Straße? 3. Was hat es mit der aktuell installierten "Security" auf oben erwähnten Platz auf sich? Da die Person über so gut wie keine Deutschkenntnisse verfügt, ist die Klärung der Anwesenheit schwierig. Quelle: OpenStreetMap Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der FDP erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1057 2018 Die Vorlage OF 690/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt vom Grün her denken - Leipziger Straße 19

09.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

Antrag vom 09.11.2018, OF 693/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Leipziger Straße 19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich vor dem Gebäude Leipziger Straße 19 zwei bisher fast ausschließlich von Kraftfahrzeugen genutzte Parkplätze durch Fahrradanlehngitter besser für Radfahrer nutzbar zu machen. Sollten es die Gegebenheiten zulassen, so ist die Pflanzung eines weiteren Baums in diesem Bereich zu veranlassen. Begründung: Im Bereich zwischen Leipziger Straße 11 und der Kreuzung mit der Landgrafenstraße sind im Bereich des Gehwegs wegen der mangelnden Breite nur extrem wenig Möglichkeiten gegeben, um ein Fahrrad zu parken. Die Parkplätze im Straßenraum werden ausschließlich durch PKW genutzt. Die Maßnahme trägt dem deutlich gestiegenen Radverkehr Rechnung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 693/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße

27.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

Antrag vom 27.01.2017, OF 207/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Radweg auf der Sophienstraße stadteinwärts durchgehend eingerichtet. Begründung: Der Radweg wird ist hier nicht durchgängig eingerichtet, diese Radstrecke wird aber trotzdem von vielen genutzt. Besonders problematisch ist es auf der Höhe der Einbiegung Wildunger Straße (Verlängerung "Privatstraße"), wo in dem Bereich, wo man einen Radweg vermutet, (legal) geparkt wird und eine Litfaßsäule steht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 207/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Leipziger Straße durch Ausweitung der Verkehrskontrollen auch am Wochenende

29.08.2016 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 398 entstanden aus Vorlage: OF 82/2 vom 09.08.2016 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Leipziger Straße durch Ausweitung der Verkehrskontrollen auch am Wochenende Der Magistrat wird beauftragt, durch vermehrte Kontrolle des ruhenden Verkehrs auch am Wochenende dafür Sorge zu tragen, dass Fußgänger und Radfahrer auf der Leipziger Straße nicht durch verbotswidrig abgestellte Pkw gefährdet werden. Begründung: Bei einem kurzen Gang über die Leipziger Straße an einem Samstagnachmittag musste festgestellt werden, dass mehrere Pkw verbotswidrig abgestellt waren und dadurch die auf der Leipziger Straße entgegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer gefährdet wurden. Hier nur zwei Beispiele: 1. Vor dem Alnatura-Supermarkt parkten zwei Pkw schräg in der Parklücke für Längsparker, sodass das Heck überstand und aus Richtung Landgrafenstraße kommende Radfahrer ausweichen mussten. 2. Besonders problematisch war eine Begebenheit vor dem Eissalon an der Einmündung der Mühlgasse in die Leipziger Straße. Dort stellte ein Pkw-Besitzer seinen Wagen an den dort aufgestellten Pollern mitten auf der Straße ab und ging seelenruhig in einen Friseursalon. Dadurch mussten Radfahrer aus Richtung Mühlgasse dem Pkw ausweichen, ohne die Straße einsehen zu können. Aufgrund dieser und ähnlicher Vorfälle erscheint eine Verkehrsüberwachung auch am Samstagnachmittag auf der Leipziger Straße als dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1544 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Änderung der Vorfahrtsregelung Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer

05.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2016

Antrag vom 05.06.2016, OF 45/2 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Leipziger Straße / Landgrafenstraße / Wildunger Straße durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder des Straßenverkehrszeichens 205 "Halt! Vorfahrt gewähren" jeweils für die Landgrafenstraße / Wildunger Straße zu kennzeichnen und somit zu ändern; sowie die Leipziger Straße entsprechend an dieser Stelle mit dem Straßenverkehrszeichens 306 "Vorfahrtsstraße" und im weiteren Verlauf mit dem Straßenverkehrszeichens 307 "Ende der Vorfahrtstraße" zu kennzeichnen. Begründung: Es kommt immer wieder an dieser Kreuzung zu gefährlichen Situationen zwischen Auto- und Fahrradfahrern. Insbesondere Autofahrer, die aus der Landgrafenstraße kommend auf die Leipziger Straße einbiegen haben, rechnen häufig nicht mit denen aus Ihrer Sicht von links kommenden Fahrradfahrer auf der Leipziger und schneiden den Radfahrern so den Weg. Dies selbst dann, wenn die Radfahrer, die die Leipziger Straße in Richtung Bockenheimer Warte befahren, die Vorfahrt der Autofahrer an dieser Kreuzung beachten. Es besteht häufig akute Unfallgefahr. Durch eine Änderung der Vorfahrtsregel soll an dieser Stelle die Straßenverkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mehr Kindergartenplätze und keinen Abzug von Erzieherinnen aus Kindergärten zur besseren Versorgung in Kinderkrippen

22.04.2013 · Aktualisiert: 22.05.2013

Antrag vom 22.04.2013, OF 326/2 Betreff: Mehr Kindergartenplätze und keinen Abzug von Erzieherinnen aus Kindergärten zur besseren Versorgung in Kinderkrippen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Zu prüfen und zu berichten: 1.) Wie sieht die Versorgung mit Kindergartenplätzen ( Kinder 3 Jahre bis 6 Jahre ) in Bockenheim und im Westend aus ? 2.) Ist geplant durch die Neuschaffung von Kindergartenplätzen für eine bessere Versorgung von Kindergartenplätzen zu sorgen ? 3.) Warum werden zur besseren Versorgung mit Kinderkrippenplätzen, Erzieherinnen aus Kindergärten ( 3 Erzieher in einer Einrichtung in der Landgrafenstraße ) abgezogen, um mehr Plätze in Kitas zu schaffen, was wiederum zu einer Minderversorgung in Kindergärten führt? 4.) Ist geplant , z.B. durch das Angebot an günstigem Wohnraum für Erzieherinnen, dafür Sorge zu tragen, das Erzieherinnen sich bei geringem Einkommen das Wohnen in Frankfurt leisten können? Begründung: In Bockenheim befinden sich zur Zeit circa 160 Kinder auf der Warteliste für Kindergärten. Die Geburtenrate im Stadtteil ist gestiegen. Durch den Zubau von Wohnungen, z.B. auf dem Kulturcampus Bockenheim , erhöht sich fortlaufend die Anzahl von Familien mit Kindern. Der Abzug von Erzieherinnen zur Schließung der Lücke bei Kinderkrippenplätzen führt zu einer weiteren Personalunterversorgung und großen Kindergruppen in Kindergartenplätzen. Grundsätzlich ist die Einstellung fachfremden Personals, vorgesehen in dem Entwurf des sog. "Kinderförderungsgesetzes" abzulehnen. Es muss überlegt werden, wie es gelingt Erzieherinnen, deren Einkommen zum Bestreiten der Lebenshaltungskosten in Frankfurt nicht ausreichen, einen Anreiz zu bieten, um nach Frankfurt zu ziehen. Dies kann unter anderem durch zur Verfügngstellen bezahlbaren Wohnraums geschehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 326/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie

12.09.2011 · Aktualisiert: 15.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 49/2 vom 23.08.2011 Betreff: Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie durch ein Standsicherungsgutachten und weitere Maßnahmen für die seit mehr als 15 Jahren dahin rottende Bauruine sichergestellt werden kann, dass die von dem Grundstück für die Bevölkerung ausgehende Gefahr beseitigt werden kann und das Grundstück einer sinnvollen Nutzung, eventuell Wohnungsbau nach Abriss der Ruine, zugeführt werden kann; 2. zu veranlassen, dass die illegale Mülldeponie im Seitenbereich der Bauruine zur ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 beseitigt wird. Begründung: Die Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 rottet seit mehr als 15 Jahren vor sich hin. Sie ist in einem heruntergekommenen Zustand. Es besteht die Gefahr, dass sich in dem Gebäude Ratten und andere Tiere tummeln. Im vorderen Bereich der Leipziger Straße 32 befinden sich zwei Gaststätten und an der Seite des Grundstücks an der Wildunger Straße und an der Falkstraße befinden sich Wohngebäude mit einem Kinderspielplatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch die Bauruine und die illegale Mülldeponie sind Maßnahmen, wie ein Standsicherungsgutachten, ein Abriss und Neubau sowie die Entfernung der wilden Mülldeponie, dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1224 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Landgrafenstraße: Auch den zweiten Bauabschnitt zügig realisieren

02.05.2011 · Aktualisiert: 04.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2011, OM 5 entstanden aus Vorlage: OF 7/2 vom 02.05.2011 Betreff: Spielplatz Landgrafenstraße: Auch den zweiten Bauabschnitt zügig realisieren Vorgang: Schreiben des Grünflächenamtes vom 21.02.2011 Der Ortsbeirat stimmt der vorgelegten Planung für den ersten Bauabschnitt des Spielplatzes Landgrafenstraße zu. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 1. bei der Aufstellung des Haushalts 2012 dafür Sorge zu tragen, dass die für den zweiten Bauabschnitt des Spielplatzes erforderlichen Mittel unabhängig vom Umbau des Sozialrathauses Bockenheim eingeplant werden, so dass dieser zeitnah realisiert werden kann; 2. bei der Ausgestaltung der Bereiche für ältere Kinder die unterschiedlichen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen - soweit in der Planung noch nicht geschehen - zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST 825 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildunger Straße - Aufstellen von Parkscheinautomaten

13.09.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2010, OM 4544 entstanden aus Vorlage: OF 508/2 vom 30.07.2010 Betreff: Wildunger Straße - Aufstellen von Parkscheinautomaten Der Magistrat wird gebeten, in der Wildunger Straße im Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Falkstraße einseitig vor den Hausnummern 1, 1a und 1b Parkscheinautomaten aufzustellen und die Parkzeiten so zu begrenzen, dass das ortsansässige Gewerbe angedient werden kann. Im restlichen Bereich soll das beantragte Bewohnerparken (OM 4543/10) gelten. Begründung: Soweit in der Wildunger Straße (und anderen angrenzenden Bereichen) keine Parkbegrenzungen - etwa im Sinne des Anwohnerparkens oder sonstigen Parkzeitbegrenzungen - vorhanden sind, werden die Parkplätze des öffentlichen Raumes in einem so großen Maß von Pendlern/Langzeitparkern genutzt, dass das ortsansässige Gewerbe nicht unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 222 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des OBR 2 am 07.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Spielplatz Landgrafenstraße

09.02.2009 · Aktualisiert: 15.06.2012

Anregung an den Magistrat vom 09.02.2009, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 349/2 vom 23.01.2009 Betreff: Umgestaltung Spielplatz Landgrafenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 2 eine belastbare Kostenschätzung für eine Umgestaltung des o.g. Spielplatzes zu geben. Bei der Gestaltung des Spielplatzes sollten u.a. folgende Punkte berücksichtigt werden: - Spezieller Bereich für Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren (z. B. Einfassung der Sandgrube mit zum Bauen/Balancieren einladenden Elementen, Kleinkinderrutsche, Spielhäuschen), - Bereich für größere Kinder (z. B. eine Kletterburg mit Kletterwand, Brücke etc.), - Spielgeräte für alle (z. B. Schaukel, Mehrfachwippe, aufgeschütteter Hügel), - mehr Sitzmöglichkeiten verteilt über den Platz und ein Tisch mit Bänken, - Errichtung eines Sonnensegels oder alternativer Verschattungsmöglichkeiten. 2. aus den Mitteln des Spielplatzprioritätenprogramms kurzfristig den Sandkasten zu erneuern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahme nicht dem zukünftigen Konzept entgegensteht. Rücksprachen sind eventuell mit den zukünftigen Nutzern, dem Verein "Spielraum im Stadtteil (derzeit noch in der Marburger Straße), der in die ehemalige Stadtteilbibliothek von Bockenheim einziehen wird, zu treffen. Begründung: Frankfurt ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt eine Umgestaltung des Spielplatzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2009, ST 546 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2009, ST 1403 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2010, ST 414 Aktenzeichen: 67 2

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